Unsere Schwerpunkte für die neue Legislaturperiode 2024-2029

Wir setzen uns für den Erhalt eines Wertstoffhofs in Saulheim ein - über 500 Unterschriften gesammelt


Baugebiet Rheinhessenblick
In den 90er Jahren wurden in Saulheim die letzten Neubaugebiete ausgewiesen, obwohl entsprechende Flächen seit Jahren im Flächennutzungsplan vorgesehen sind. Erst etwa 2017 wurde die MVV Regio mit dem Entwurf eines Bebauungsplans für den Bereich südlich der Mainzer Straße beauftragt. Saulheim hatte die „Boom“-Jahre wieder einmal verschlafen und war hinsichtlich kurzfristig bebaubarer Wohngrundstücke leergekauft.
Es kamen nicht nur keine neuen Bürger ins Ort, sogar Alteingesessene bzw. deren Nachkommen mussten wegziehen oder wichen in den alten Ortskern aus. Dieser erfuhr dadurch zwar eine Aufwertung, ist aber jetzt schon grenzwertig stark verdichtet.
Der Ortsgemeinderat hat sich in der zu Ende gehenden Periode sehr intensiv um die Planung des Neubaugebiets gekümmert. Es gab große Hürden zu überwinden, angefangen bei den sehr strengen Lärmschutzvorgaben, über den Zuschnitt, Größe und Ausdehnung, Hangrutschgefahr bis hin zur Energieversorgung.
Die FDP-Fraktion hat sich in vielerlei Hinsicht eingebracht und z.B. durchgesetzt, dass die vorgesehene und auch notwendige Mehrfamilienhausbebauung nur noch 2geschossig plus Staffelgeschoss erlaubt wird. Drei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss mit ca. 14 m hohen Gebäuden würden den gewünschten dörflichen Charakter total zerstören. Die Reduzierung in dem nur ca. 11.000 m² großen Quartier führt dazu, dass rund 50 Wohnungen weniger gebaut werden. Die jetzt noch möglichen rund 120 Wohnungen auf so engem Gebiet sind noch immer mehr als genug.
Unsere Forderung, den Zuschnitt des Gebiets so zu ändern, dass eine Straßenverbindung vom REWE-Kreisel zur Schillerstraße entsteht, konnten wir nicht durchsetzen, obwohl dies zu einer deutlichen Entlastung des innerörtlichen Verkehrs geführt hätte.
Wir konnten auch nicht verhindern, dass nach anfänglich geplanten 1000 zusätzlichen Bewohnern die Bebauung so massiv festgesetzt wurde, dass jetzt mindestens 1500 neue Einwohner zu erwarten sind.
Wir wollten auch, dass die Bürger und auch die betroffenen Grundstückseigentümer vor dem formalen BPlan-Beschluss die Planungen kennenlernen und Einfluss nehmen können. Dies wurde leider verhindert; jetzt müssen evtl. Bedenken und Anregungen der Bürger im Rahmen des Offenlegungsverfahrens eingebracht werden, was nicht nur unter großem zeitlichen Druck (innerhalb 2 Monate) zu erfolgen hat, sondern auch nur mit viel bürokratischem Aufwand möglich ist.
Wir werden an dieser Stelle informieren und auch Unterstützung anbieten, sobald die auf  den 10. April 2024 terminierte  Bürgerversammlung zu neuen Erkenntnissen führt.

Gewerbeflächen/-ansiedlungen
Der Gewerbepark Teil II liegt zwischen dem Sörgenlocher Weg und dem Wohn-/Mischgebiet Nördlich der Mainzer Straße. Dort werden rund 8 ha Netto-Gewerbebauflächen ausgewiesen. Mehr als doppelt so groß, nämlich rund 18 ha, ist der Teil IV, auf dem vor rund 5 Jahren die Firma Florette bauen wollte. Aus bis heute nicht bekannten Gründen machte die Firma jedoch einen Rückzieher.
Beide Gebiete wurden jetzt einem Erschließungsträger zur Baureifmachung anhand gegeben. Dies ist ein richtiger - auch von der FDP-Fraktion unterstützter - Schritt, der zu einer mittelfristigen Bebauung und damit hoffentlich auch zu spürbaren Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde führen soll.
Mit den bekannt gewordenen Planvorentwürfen kann man einverstanden sein, wäre da nicht eine aus unserer Sicht unsinnige Einschränkung: Die Verbindung von der Margarethe-Mitscherlich-Straße zum Gewerbepark Teil II soll für LKW und PKW gesperrt sein; diese Verkehre sollen ausschließlich über die L 401 und den Sörgenlocher Weg geführt werden. Mit Lärmschutz begründete Einschränkungen für große LKWs finden unsere Zustimmung, nicht aber die für PKWs. Diese Umwege sind nicht zumutbar, zumal das Gebäude für betreutes Wohnen - der Grund für das derzeitige LKW-Verbot – nie in dieser Wohnform realisiert wurde.
Wir werden am Ball bleiben !
Mittlerweile wird auch bekannt, dass relativ große Grundstücksflächen zu dem vom Erschließungsträge angebotenen Preis angeblich nicht zum Verkauf stehen. Wie geht es dann weiter, wenn einzelne Filetstücke nicht verfügbar sind ? Wann wird die Katze aus dem Sack gelassen ?